Handout und Video-Mitschnitt: Zusammenfassung der Veranstaltung zur VG Bild-Kunst vom 31.01.2022

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Mehr ist mehr ! Es geht um Geld.

Was ist neu bei der VG-Bild Kunst?
Wie funktioniert die Vergütung?
Wie melde ich eigentlich richtig?

Warum ist die Stimmrechtsübertragung bei der Berufsgruppenversammlung für uns wichtig?

Konzept und Durchführung: Martin Zellerhoff und Susanne Kutter
Moderation: Wibke Behrens

 

Was ist die VG Bild-Kunst?

Die Verwertungsgesellschaft wurde 1968 gegründet, sie hat 65.000 Mitglieder, von denen 15.000 Künstler*innen sind.
 
VG Bild-Kunst vertritt die Urheberrechte für alle Urheber*innen, egal ob sie Mitglied in der VG Bild-Kunst sind oder nicht. Die Urheber*innen können die Rechte nicht selbst wahrnehmen und z.B. Gelder selbst unmittelbar von Werknutzer*innen einziehen.
 
Stellvertretend für die Urheber*innen kassiert die VG Bild-Kunst als Ausgleich für erlaubte Nutzun-gen von Werken pauschale Abgaben von Firmen der Industrie, die Geräte herstellen oder betreiben, mit denen Kopien erstellt werden können. (Computer, Handys, Festplatten, Kopierer…)
 
Diese Einnahmen sind eine Entschädigung für sogenannte erlaubte Nutzungen von Werken.

Die wichtigsten erlaubten Nutzungen sind:

  • Privatkopien (legale Kopien von Werken für eine private, also nicht gewerbliche und nicht öffentliche Nutzung)
  • Aktuelle Berichterstattungen
  • Panoramafreiheit (ermöglicht urheberrechtlich geschützte Werke, beispielsweise an Gebäuden, Kunst am Bau oder Kunst im öffentlichen Raum, die von öffentlichen Verkehrswegen aus zu sehen sind, abzubilden, ohne dass hierfür der Urheber um Erlaubnis ersucht werden muss.)

Die VG Bild-Kunst kassiert keine pauschalen Abgaben von Museen oder Galerien.

Wichtig: Nur wer Mitglied der VG Bild-Kunst wird, kann seinen Anteil an diesen Abgaben erhalten. Für Künstler*innen vertritt die VG Bild-Kunst zusätzliche Rechte: das Reproduktionsrecht und das Folgerecht, die allerdings für die Mehrheit der Künstler*innen selten etwas bringen.